Von Mark Modsen
[mit den Hell's AI.ngels]
Ein Social-Media-Verbot für Jugendliche klingt zunächst vernünftig. Kinder sollen geschützt werden. Viele Eltern machen sich Sorgen. Politiker können zeigen, dass sie handeln. Genau deshalb sollte man genau hinsehen. Ein Verbot hat einen Vorteil: Die Botschaft ist einfach. Jeder versteht sie sofort. Der Staat schützt Kinder vor mächtigen Tech-Konzernen.
Die betroffenen Jugendlichen können bei Bundestagswahlen nicht einmal wählen. Ihre Eltern und Großeltern können es. Das schafft einen besonderen Anreiz. Dazu kommt ein weiterer Vorteil. Ein großer Teil der Kosten landet bei anderen. Die Plattformen müssen Alterskontrollen bauen. Schulen und Eltern müssen Regeln durchsetzen. Unternehmen tragen die technischen Kosten. Der Staat kann Handlungsfähigkeit zeigen, ohne viel Geld auszugeben.
Das macht solche Verbote für das Dominanz-Milieu attraktiv. Ob sie wirken, ist eine andere Frage.
Nichtstun ist gefährlich für Politiker
Nehmen wir einen Politiker, der sich gründlich mit dem Thema beschäftigt. Er prüft die Studien und sieht technische Probleme. Er erkennt auch gesellschaftliche Schäden eines Verbots. Vielleicht kommt er zu dem Schluss: Das bringt nix.
Was soll er nun sagen? „Wir tun nichts, weil ein Verbot sinnlos wäre.“ Das kann sachlich richtig sein. Politisch kann es trotzdem gefährlich werden. Die Opposition kann ihm Untätigkeit vorwerfen. Medien können fragen, warum er Kinder nicht schützt. Besorgte Eltern können darin mangelnden Einsatz sehen.
Kommt ein schlimmer Einzelfall hinzu, wächst der Druck weiter. Dann heißt es schnell: Warum wurde nicht vorgebeugt? Damit entsteht ein merkwürdiger Anreiz. Eine schlechte Maßnahme kann politisch sicherer sein als keine Maßnahme. Wer handelt, zeigt Arbeitswillen und Tatkraft.
Die Wähler belohnen die unmittelbare Aktion. Sie belohnen selten die beste Wirkung, die erst Monate oder Jahre nach der Amtszeit von Politikern eintritt.
Die Medien erhöhen diesen Druck
Auch reichweitenstarke Medien spielen dabei eine Rolle. Zeitungen, Fernsehen und Nachrichtenseiten brauchen Aufmerksamkeit. Gefahr-Rufe erzeugen Aufmerksamkeit. Streit erzeugt Aufmerksamkeit. Angst ebenfalls. Das bedeutet nicht, dass Journalisten absichtlich Fake News erfinden. Aber manche Geschichten verkaufen sich besser als andere.
„Die Datenlage ist unklar“ ist keine starke Schlagzeile. „Experten: TikTok macht unsere Kinder krank!“ ist eine. So kann eine Kette entstehen. Eine Institution veröffentlicht eine Studie. Eine Pressemitteilung hebt die größten Zahlen hervor. Ein großes Medium berichtet darüber. Andere Medien greifen die Meldung auf. Nachrichtenagenturen verbreiten sie weiter.
Bald erscheint dieselbe Aussage überall. Danach wirkt sie wie eine gesicherte Tatsache. Dann kommt die nächste Frage an die Politiker: Was tut ihr dagegen? Damit verstärken sich mehrere Interessen gegenseitig. Dafür braucht es keine Verschwörung. Die Krankenkasse will auf ein Gesundheitsproblem aufmerksam machen. Medien wollen eine starke Geschichte. Politiker wollen Handlungsfähigkeit demonstrieren.
Wie stark Verpackung und Inhalt auseinanderfallen können, zeigt eine einigermaßen ausgewogene Berichterstattung im SPIEGEL. Er rechnet die Nutzung eines Mädchens bis zum 18. Geburtstag zusammen. Heraus kommen 6230 Stunden oder fast neun Monate. Später erklärt derselbe Artikel, dass die reine Nutzungsdauer wenig aussagt. Wichtiger seien Art, Zweck und Umstände der Nutzung. Solche Einschränkungen schaffen es selten in die Schlagzeile.
Am Ende entsteht Handlungsdruck. Die wichtigste Frage kommt dabei leicht zu kurz:
Wie groß ist das Problem wirklich?
Genau hier wird die DAK-Studie interessant
Eine vielzitierte Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) nennt hohe Zahlen. Gefördert wurde sie von der DAK-Gesundheit, früher Deutsche Angestellten-Krankenkasse. Für 2023 gelten 24,5 Prozent als „riskante“ Social-Media-Nutzer. Weitere 6,1 Prozent gelten als „pathologisch“. Das klingt zunächst dramatisch. Doch „riskant“ bedeutet nicht „süchtig“ – ein entscheidender Unterschied.
Die Forscher fragen Jugendliche nach ihrem Verhalten. Es geht etwa um Kontrollverlust, Streit und vernachlässigte Pflichten. Solche Fragen sind sinnvoll. Manche Antworten können aber auch normales Jugendverhalten beschreiben. Ein Jugendlicher bleibt länger online als geplant. Die Eltern bestehen auf Nachtruhe. Der Jugendliche macht trotzdem weiter. Das kann ein Warnzeichen sein. Es kann aber auch ein gewöhnlicher Streit über Regeln sein.
Bei schwereren Folgen werden die Zahlen deutlich kleiner. Rund elf Prozent berichten Nachteile in Schule oder Ausbildung. Etwa fünf Prozent gefährden wichtige Beziehungen durch ihre Nutzung. Diese Fälle sollte man ernst nehmen. Sie sind aber etwas anderes als die Aussage, jeder Vierte sei mediensüchtig.
Das Modell stammt aus einem anderen Bereich
Hier kommt ein weiterer wichtiger Punkt hinzu. Computerspielsucht ist als Krankheit anerkannt. Dafür gibt es festgelegte Merkmale. Bei Social-Media-Sucht ist die Lage weniger eindeutig. Die Forscher haben deshalb ein ähnliches Messverfahren entwickelt. Es lehnt sich an die Regeln für Computerspielsucht an.
Das kann für Forschung sinnvoll sein. Es bleibt trotzdem eine Übertragung. Social Media ist nicht dasselbe wie ein Computerspiel. Ein Spiel kann ein klares Ziel haben. Man will den nächsten Level schaffen. Und dann noch einen.
Social Media kann dagegen völlig verschiedene Dinge enthalten. Ein Jugendlicher kann Videos schauen oder mit Freunden reden. Er kann Hausaufgaben besprechen oder Musik austauschen. Er kann eine Selbsthilfegruppe finden oder politische Texte lesen. Alles in derselben App. Die reine Nutzungsdauer sagt deshalb wenig.
Vielnutzung ist noch keine Krankheit
Menschen übertreiben Dinge. Das geschieht nicht erst seit dem Smartphone. Manche trainieren jeden Tag im Fitnessstudio. Andere arbeiten viel zu lange. Manche fahren stundenlang ohne vernünftigen Grund Auto. Früher verbrachten Jugendliche Nächte am Telefon oder CB-Funk. Später kamen Mailboxen und Internetforen hinzu.
Neue Technik schafft neue Möglichkeiten für alte menschliche Bedürfnisse. Menschen wollen reden, dazugehören und Anerkennung bekommen. Jugendliche wollen sich außerdem von ihren Eltern lösen. Das alles kann übertrieben werden. Doch Übertreibung ist noch keine Sucht.
Wichtig werden andere Fragen. Kann jemand sein Verhalten noch steuern? Entstehen schwere Schäden? Macht die Person trotzdem weiter? Verliert sie Freunde oder bricht die Schule ein? Leidet die Gesundheit dauerhaft? Macht sie Schulden? Dann entsteht ein echtes Problem. Die Zahl der Stunden allein reicht dafür nicht.
Ursache und Wirkung nicht verwechseln
Die DAK-Studie findet noch etwas. Problematische Nutzer berichten häufiger über Ängste, Stress und Depressionen. Das beweist aber nicht, dass Social Media diese Probleme verursacht.
Vielleicht läuft es andersherum? Etwa so: Ein einsamer Jugendlicher nutzt soziale Medien besonders häufig. Ein depressiver Jugendlicher bleibt länger online. Schwierige Familien können beide Probleme anfachen. Auch andere Ursachen sind denkbar.
Die Studie selbst nennt diese Grenze ausdrücklich. Ursache und Wirkung lassen sich mit dieser Auswertung nicht feststellen. Trotzdem wird daraus öffentlich schnell eine einfache Geschichte: Social Media macht Kinder psychisch krank.
Die Daten geben das nicht her.
Was bei solchen Studien leicht fehlt
Autoren einer Studie über Sucht suchen nach Schäden. Dadurch entsteht aber ein bestimmter Blick auf das Thema. Er sieht zwangsläufig mehr Probleme als Nutzen. Doch der kann erheblich sein.
Für manche Jugendliche ist es reine Unterhaltung. Für andere ist es soziale Infrastruktur. Das gilt besonders außerhalb großer Städte. Wer in Berlin lebt, findet viele Menschen in der Nähe. Bus und Bahn fahren fast überall. In anderen Gegenden sieht das völlig anders aus. Freunde können viele Kilometer entfernt wohnen. Jugendliche besitzen kein Auto und Busse fahren auf dem flachen Land selten.
Dann ersetzt digitale Kommunikation nicht das echte Leben. Sie ermöglicht es.
Das Internet kann aus der Isolation führen
Das gilt auch für spezielle Interessen und seltene Lebenslagen. Manch Jugendlicher findet niemanden in der Nachbarschaft, der sein Problem versteht. Online kann er Menschen mit ähnlichen Erfahrungen treffen. Daraus können echte Freundschaften entstehen. Manchmal führen Online-Kontakte sogar hinaus ins wirkliche Leben. Menschen lernen sich digital kennen und treffen sich später persönlich.
Das Gegenteil passiert also ebenfalls. Social Media kann Isolation fördern. Es kann aber auch helfen, sie zu überwinden. Ein pauschales Verbot unterscheidet diese Fälle nicht. Es trifft beide.
Gerade Jugendliche suchen sich außerdem neue Bezugspersonen. Früher waren es ältere Jugendliche an Tischtennis-Platten, in Clubs oder Vereinen. Später kamen Foren und Chats hinzu. Heute können es soziale Netzwerke oder auch KI-Systeme sein. Die Form verändert sich. Das Bedürfnis nach Rat und Zugehörigkeit bleibt.
Die Sache mit der „Blase“
Oft heißt es, soziale Medien sperrten Menschen in Meinungsblasen. Solche Wirkungen gibt es. Algorithmen zeigen gern Inhalte, die Nutzer interessieren. Dadurch können bestimmte Ansichten verstärkt werden. Doch soziale Medien bewirken auch etwas anderes.
Menschen treffen dort ständig auf fremde Meinungen. Im normalen Alltag wäre das oft viel schwieriger. Das Problem ist deshalb häufig nicht fehlender Kontakt. Das Problem ist die Art dieses Kontakts. Streit bringt Aufmerksamkeit. Empörung bringt Klicks. Beleidigungen verbreiten sich schnell.
Das kann politische Lager weiter auseinander treiben. Die Antwort darauf muss aber nicht Ausschluss heißen. Man kann Jugendlichen auch beibringen, damit umzugehen. Man kann Quellen prüfen und Streitregeln vermitteln. Man kann erklären, wie Empfehlungssysteme arbeiten. Das ist anstrengender als ein Verbot. Es dürfte aber länger wirken.
Die Plattformen tragen trotzdem Verantwortung
All das macht die Plattformen nicht unschuldig. Sie verdienen Geld mit Aufmerksamkeit. Deshalb wollen sie Menschen möglichst lange halten. Endloses Scrollen dient diesem Ziel. Ständige Hinweise tun es ebenfalls. Empfehlungssysteme können denselben Zweck erfüllen.
Auch externe Links sind für Plattformen oft unerwünscht. Wer eine Plattform verlässt, verbringt dort weniger Zeit. Deshalb gibt es einen guten Grund, Firmen auf die Finger zu schauen. Die Frage lautet nur: Was genau soll geregelt werden?
Ein manipulativer Endlos-Feed ist etwas anderes als ein Gespräch mit Freunden. Werbung an Kinder ist etwas anderes als eine Selbsthilfegruppe. Pornografie ist etwas anderes als ein Gruppenchat. Ein gutes Gesetz unterscheidet diese Dinge. Ein pauschales Verbot tut es nicht.
Alterskontrollen schaffen neue Probleme
Ein Verbot muss außerdem durchgesetzt werden. Das klingt einfacher, als es ist. Jugendliche können falsche Angaben machen oder fremde Konten nutzen. Technische Sperren lassen sich umgehen. Je strenger die Kontrolle wird, desto mehr Daten braucht man meist.
Dann entsteht ein neues Problem. Wie beweist ein Nutzer sein Alter? Muss er einen Ausweis zeigen? Muss sein Gesicht geprüft werden? Wer bekommt diese Daten und wer speichert sie?
Es gibt Verfahren, die nur das Alter bestätigen. Sie müssen keinen Namen weitergeben. Trotzdem bleibt ein Grundkonflikt. Mehr Alterskontrolle kann weniger Anonymität bedeuten. Jugendschutz und Datenschutz ziehen nicht immer in dieselbe Richtung.
Auch die DAK hat eigene Interessen
Die DAK hat als Krankenkasse Aufgaben bei Vorsorge und Gesundheitsaufklärung. Das macht ihre Forschung nicht wertlos. Aber es schafft eine eigene Sichtweise. Wer Gesundheitsprobleme untersucht, findet Gründe für Vorsorge. Wer Vorsorge anbietet, gewinnt dadurch auch Bedeutung.
Die DAK kann auf ein Problem hinweisen. Danach kann sie Hilfen und Untersuchungen anbieten. Genau solche Angebote gibt es im Bereich problematischer Mediennutzung inzwischen tatsächlich. Nicht automatisch verdächtig, aber ein Zusammenhang, den man kennen sollte.
Dasselbe gilt für Medien und Politik. Jeder Beteiligte hat eigene Interessen. Die DAK will Gesundheitsrisiken erkennen und ihre Relevanz erhöhen. Medien brauchen Aufmerksamkeit. Politiker wollen Vertrauen und Stimmen. Diese Gruppen bilden ein Dominanz-Milieu: Sie beherrschen die veröffentlichte Meinung.
Daraus entsteht eine starke Geschichte
Am Ende steht eine Geschichte, die fast perfekt klingt. Kinder sind bedroht. Große Konzerne tragen die Schuld. Der Staat muss handeln. Wer widerspricht, gerät schnell unter Verdacht. Ist er gar mit amerikanischen Tech-Bros im Bunde?
Genau deshalb sollte man bei solchen Debatten vorsichtig sein. Nicht jede Warnung ist falsch. Nicht jede Regel ist schlecht. Aber auch nicht jede gut klingende Maßnahme hilft. Besonders beim Schutz von Kindern wirken Zweifel schnell unmoralisch. Das erschwert eine nüchterne Debatte.
Man sollte deshalb nicht nur fragen, wer gute Absichten hat. Man sollte nach den Folgen fragen. Und man sollte prüfen, welche Interessen jeden Beteiligten antreiben.
Vielleicht stellen wir die falsche Frage
Die Debatte lautet oft: Wie viel Social Media dürfen Jugendliche haben? Die bessere Frage wäre: Wann schadet digitale Nutzung einem bestimmten Jugendlichen? Danach kann man genauer hinschauen. Was schadet ihm? Warum passiert es? Welche Hilfe funktioniert?
Bei einem Jugendlichen liegt das Problem vielleicht beim Schlaf. Bei einem anderen ist es Mobbing. Ein Dritter verliert die Kontrolle über Spiele. Ein vierter findet online erstmals echte Freunde. Diese vier Menschen brauchen nicht dieselbe Antwort.
Ein pauschales Verbot behandelt sie trotzdem gleich.
Schutz sollte präziser sein
Social Media ist weder harmlos noch grundsätzlich schädlich. Es ist ein Werkzeug und zugleich ein sozialer Raum. Dort finden Freundschaft und Mobbing statt. Es gibt Bildung und Unsinn. Es gibt Manipulation und Hilfe. Es gibt Zeitverschwendung und echte Gemeinschaft.
Politik sollte deshalb konkrete Schäden bekämpfen. Sie kann manipulative Gestaltung begrenzen und Werbung an Kinder stärker regeln. Sie kann Hilfen für wirklich problematische Nutzer fördern. Schulen können Medienwissen vermitteln. Eltern können Unterstützung bekommen, ohne das Netz zum Feind zu erklären.
Das ist schwieriger als ein Verbot. Aber Schwierigkeiten verschwinden nicht durch einfache Gesetze. Ein Social-Media-Verbot kann Politiker wirkmächtig aussehen lassen. Es kann Eltern beruhigen und damit Wähler gewinnen. Hilft es deshalb auch den Teens?
Am Ende sollte deshalb nicht nur gefragt werden, ob die Politik etwas getan hat. Entscheidend ist eine andere Frage:
❓Hat sie damit etwas nachhaltig verbessert❓
Quellen und weiterführende Hinweise
Die Quellen sind hier gebündelt, damit der Fließtext ohne Belegzeichen lesbar bleibt. Die politischen Wertungen und Schlussfolgerungen im Artikel sind eine Einordnung; sie sind nicht Aussagen der genannten Studien.
DAK-Studie und Datengrundlage
DAK-Gesundheit / Deutsches Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ), UKE: „Problematische Mediennutzung im Kindes- und Jugendalter in der post-pandemischen Phase“. Ergebnisbericht 2023, sechste Befragungswelle 2023. https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte-forschung/dak-studie-mediensucht-2023-24_56536
forsa: DAK-Mediensuchtstudie 2023/24, Tabellenband zur Nutzung digitaler Medien im Kindes- und Jugendalter. Auftraggeber: DAK-Gesundheit. Der Tabellenband ist über die DAK-Studienseite abrufbar. https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte-forschung/dak-studie-mediensucht-2023-24_56536
DAK-Gesundheit: „DAK-Suchtstudie: Nach der Pandemie nutzt jedes vierte Kind soziale Medien riskant“, Pressemitteilung vom 27. Februar 2024. https://www.dak.de/presse/bundesthemen/kinder-jugendgesundheit/dak-suchtstudie-nach-der-pandemie-nutzt-jedes-vierte-kind-soziale-medien-riskant_58680
Diagnose, Messung und die Frage der Überpathologisierung
Paschke, Kerstin; Austermann, Maria Isabella; Thomasius, Rainer (2021): „ICD-11-Based Assessment of Social Media Use Disorder in Adolescents: Development and Validation of the Social Media Use Disorder Scale for Adolescents“. Frontiers in Psychiatry 12:661483. https://doi.org/10.3389/fpsyt.2021.661483
World Health Organization (WHO): „Addictive behaviours: Gaming disorder“. Definition der Gaming Disorder nach ICD-11. https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/addictive-behaviours-gaming-disorder
Moretta, Tania; Wegmann, Elisa (2025): „Toward the classification of social media use disorder: Clinical characterization and proposed diagnostic criteria“. Addictive Behaviors Reports 21, 100603. https://doi.org/10.1016/j.abrep.2025.100603
Billieux, Joël u. a. (2015): „Are we overpathologizing everyday life? A tenable blueprint for behavioral addiction research“. Journal of Behavioral Addictions 4(3), 119–123. https://doi.org/10.1556/2006.4.2015.009
Möglicher Nutzen digitaler Kontakte und politische Reibung
Zhou, Ziyao; Cheng, Qijin (2022): „Relationship between online social support and adolescents’ mental health: A systematic review and meta-analysis“. Journal of Adolescence 94(3), 281–292. https://doi.org/10.1002/jad.12031
Feng, Hsin-Pei u. a. (2026): „Exploring the relationship between social media use and loneliness in adolescents and young adults: a systematic review and meta-analysis“. Social Psychiatry and Psychiatric Epidemiology. https://doi.org/10.1007/s00127-026-03175-4
Bakshy, Eytan; Messing, Solomon; Adamic, Lada A. (2015): „Exposure to ideologically diverse news and opinion on Facebook“. Science 348(6239), 1130–1132. https://doi.org/10.1126/science.aaa1160
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Medienlogik und politischer Handlungsdruck
Robertson, Claire E. u. a. (2023): „Negativity drives online news consumption“. Nature Human Behaviour 7, 812–822. https://doi.org/10.1038/s41562-023-01538-4
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Weaver, R. Kent (1986): „The Politics of Blame Avoidance“. Journal of Public Policy 6(4), 371–398. https://doi.org/10.1017/S0143814X00004219
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Alterskontrolle und Datenschutz
Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB) (2025): „Erklärung 1/2025 zur Altersfeststellung“, 12. Februar 2025. https://www.edpb.europa.eu/documents/statement/statement-12025-on-age-assurance_de
Rolle und Anreize gesetzlicher Krankenkassen
Sozialgesetzbuch V, § 20: Primäre Prävention und Gesundheitsförderung. Die Vorschrift verpflichtet Krankenkassen zu Leistungen der Prävention und Gesundheitsförderung und nennt ausdrücklich Belange von Kindern und Jugendlichen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20.html
Sozialgesetzbuch V, § 4a: Wettbewerb der Krankenkassen. Die Vorschrift regelt den Wettbewerb und erlaubt Krankenkassen, um Mitglieder und für Leistungen zu werben. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__4a.html
DAK-Gesundheit: „Unser bundesweites Vorsorgepaket für Kinder und Jugendliche“. Enthalten ist ein Mediensuchtscreening für J1 und J2. https://www.dak.de/dak/leistungen/kindervorsorge/bvkj-vorsorgepaket_93202
Abruf der Online-Quellen: 20. August 2026.
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